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zuthun, wolten wir Jne an Eur L. widerumb gelangen lassenn, Send Eur L. Muterlich danckpar derselben Sohnlichen erzeigten willen. Was wir auch Eur L. in Muterlichen trewen freindtlich zuerzeigen wusten, wolten wir vngern an vns was manglen lassen. Eur L. damit got dem Allmechtigen zu glücklichem Regimendt vnd aller Wolfart gantz treulich empfellende. Datum vf vnserm Leibgedings schlos Coldingen den iij Augustj Anno etc. 60. Dorothea von gots gnaden Konigin zu Denmarcken, Norwegen etc. Geborn zu Sachsen etc. hertzogin zu Schleswig, holstein etc. Witwe. Original paa Papir med Spor af Seglet og med Udskrift til Kongen „zu Seiner L. eigen handen". 35. 1560, 15 August. Durchleuchtiger furst, Eur L. sein vnser Muterliche lieb vnd was wir Ehren, liebs vnd guts vermugen zuuorn. freundtlicher vielgeliebter sohn, Wir fugenn Eur L. freundtlich zuuornemmen, Das wir jn vorgenommner vnser Reisz (dem lieben got sey danckh) alhier mitt gutem wetter nach allem vnserm willen, wunsch vnd gefallenn angelangt. Derselbige liebegott geruhe vns allerseitz jetzo vnd hinfurter sein gottlichen segenn, viel gluck vnd heil zuuorleihenn. Vnnd als wir Eur L., da dieselb bey vns zu Coldingen verhaltenn, freundtlichen vermeldet, Das wir vnsernn Ambtman vf Ackier vnd lieben getrewen Georgen Barnakhuoe vns nach dem lande zu Meisen zuuolgen abgefordert habenn, Mit freindtlichen gesynnen vnd bitten, dieweil ettliche geprech vnd Jrrunnge vnder vnsern getrewen vnd Eur 1. bey gesessenen vnderthonen gemelts Ambts Ackhier sich erhabenn, soliche bis vff sein Ambtmans widerheimkhunfft auffgeschobenn vnd eingestelt werden muchten, wie vnns dann Eur 1. daselbige mit vleis verordnen zulassenn freuntliche zusage gethonn. Ob wir wol an Eur L. sohnlicher vnd rechtmesziger erzeigung nit zweifeln, Woltenn wir doch dieselb hiemit widerumb Muterlich erinnern. Vnd ist an Eur L. als den vilgeliebten Sohn, vnser freindtlich pit, Dieselben wollenn so ernstliche verordnung beuelch thun vnd mandiern lassenn, yetzgemelte vnsere vnderthonen von den genachpaurten Adels vnd andern Personen vnangefochtenn pleiben, vnd gegen jnen in abwesen des Ambtmans rechtlichs nichs muge furgenommen werden, So achten wir Eur L. des orts kein bedencken zu habenn, Dieweil auch den Ernuesten vnsern besonder liebenn Holicker Rosenkrantz vnd Jens Trutzsen, als dieselben auser Reichs gezogenn, dergleichen Beschutz brief gnedigst mitgetheilt worden, Vnd werden Eur 1. sich hierin freindtlich vnd wilfarig erzeigen. Das gereicht derselben selbs zum besten, Vnd wir send es in Muterlichen trewen zuerwidern freundtlich geneigt, Eur 1. damit dem Allmechtigen got empfellende. Datum Flensburg den xv Augusti Anno etc. 60.