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geliebtenn Tochter frawlin Dorothea vnd dem hochgebornen fursten vnserm liebenn Ohimen herrn Wilhelmen dem Jungernn hertzogenn zu Braunschweig etc. bisz vf schieristkünfftige zusamenkunfft gegenn Ripenn einzustellenn bedacht, auch derwegenn den abgesandtenn in Eur L. statt Arhausenn so lang zuuorharren, bescheidt zu kommen lassenn etc. Solich Eur 1. neigung ist vnns gar seltzsam, In erwegung vnnd dieweil wir mit sonderm Eur 1. vorwissenn vnd bewilligenn an hochgedachtenn hertzogen schreibenn ergehn lassenn, Sein L. Ire gesandtenn furder nach Arhausenn abfertigenn, vnd das Eur 1. bey der handlunge selbs sein woltenn. Habenn also Mutterlich vorhoft, Eur 1. wurdenn beschehnem abschide nach schleinigst vortgesetzt, vnd die gesandten vnnser mitgegebner vorschrifft gnedigst haben lassenn geniesenn. Nachdem sich nun aber Eur 1. vf vnnser vnnd derselbenn geliebtenn Bruders hertzog hansen etc. gegennwartigkait ziehenn, vnnd ohne vnnser sambtlich beywonen in solicher ehhandlung nit vortzuschreitenn bedacht, Achtenn wir solich Eur L. bedenckenn desfalhs vnser weiblichenn Einfalt nach vor vnnotig, khondenn auch nit erachtenn, was schaden oder nachtheil daraus eruolgenn mocht, Dieweil ye nit schlieslich, das erwenter vnser geliebter Sohne hertzog hansz etc. zu gemelter handlung mit seinem Rhat was vortraglichs sein khondt oder mocht. So habenn auch Eur 1. vnser Mutterlich bedenckenn vnnd hertz des orts, so vil ann vns, sohnlich vnd nach langs vernommen, Das also forthin alle forderung vnd zuthun allein an E. L. als dem freundtlichen getrewen Bruder gelegenn. Wan wir dann, freundtlicher vilgeliebter Sohnne, wie gemelt gar nit zugedenckenn, das durch vnnser oder hertzogk Hansenn absein ettwas mangels geberen mochte, Vnnd sich dann aller gelegenheit nach ia aignen will, Wie Eur 1. selbs aus bey wonendem vorstande freundtlich zuermessenn, beschehnem fordern vnd schreiben nach, die gesandten jetzo wa immer muglich zu Arhausenn abzufertigenn vnd gegebner vortrostung nach zu setzenn, So bitten wir Eur L. zu dem allerfreundtlichstenn vnd Mutterlich, Dieselbenn wollenn beide alte Leutt vnd gesandtenn nit lang vfhaltenn, noch die handlunge in angestelte vorlengerung weisenn, vnnd derselbenn numehr einiche vhnvorsorgte schwester in bruderlichem getrewenn beuelch haltenn, vnnd allein so gutte vorsehung thun, Damit jr L. mit jrem Leibgeding gnügsam vorsichert vnd hernacher nit in sorgenn lebenn dorfe, Wie wir dann solichs alles Eur 1. vnnd derselbenn weisen Rhattenn zuerwegenn freundtlich vnd gnedigst heimgestelt haben wollenn. Im fall es aber an dem manglete, Das Eur 1. Rähte derzeit nit beyhandenn, als habenn Sie Irenn Rhatt Wotzlaf Wobisern zu dem allerfurderlichsten nach Arhausen zubescheidenn, der, wie Eur 1. vileicht wissenschafft habenn, zu solichenn hendeln zuuorn auch gebraucht wordenn, Wölicher auch darzu vngezweifelt nit vntaugentlich sein wirt. Ewer L. werdenn dise vnser Mutterliche suchunge freindtlich behertzigenn vnd vermerckenn. Das send wir vmb Eur 1. als den freundtlichenn geliebtenn Sohn in Mutterlichen trevenn Ehrenn vnnd allenn