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vor vnserm Abreisen zu vorre gezeignus besiglen lasszenn. Eur. 1. wollen an vnser Mutterlicher zuredtsetzung angezogner zu Koppenhagen vfgeganguer geltspilldung nit zweifeln, vnd Ir derselben brüder hertzog Magnussen in bestem lassenn befolhenn sein. Das send wir vmb E. 1. jn Mutterlichen treven Jederzeit zuvorschulden geneigt. Gott befolhenn. Datum Coldingen den 20 aprils Anno etc. lxj. Dorothea von Gottes gnaden zw Dennemark Norwegen etc. Konigin, Geborn zu Sachssen etc. hertzogin zu Schleszwig holstein etc. wittwe. Orig. paa Papir med Udskrift til Kongen og Segl (det danske og det saxiske Vaaben). 46. 1561, 24 April. Was wir in Mutterlichen trewenn vil Ehr, Liebs vnnd gutts vormugen zuuorn. Durchlauchtiger furst, Freundtlicher vilgeliebter Sohn, Wir habenn Eur L. sohnlich schreibenn vnd widerandtwort vnsers auch Lieben Sohns, Hertzog Magnüssen etc. vorheyratung belangendtt empfangenn, vnd daraus vermerckt, das Eur 1. wol bruderlich fridlich Sein L. sich vorehlichen mochtenn. Weil man sich aber aller vnrichtigkeit besorgenn vnd der schutzünge annehmmen muste, Da sein l. die Stifft in lehens weisz besitzenn soltenn, sich sein 1. jetzgedacht vf den fahl selbst ohne Eur L. züthun beschirmen mochtenn etc. Vnd was selbigem Eur 1. schreibenn wegen gethoner brüderlichen vorsehunge mer anhennig gewesenn. Nun haben wir Eur 1. gemuht vnd neigung, so sie zu dem Gottgefelligen ehlichen freyen Stande tragen, zu Mutterlicher freude vnd angenemen gefallenn vornohmmen. Nachdem wir aber Eur L. zü der schutzunge vnd belehnunge der lande jm zweifel vnd nit gericht findenn, Will es Seiner 1., vnser Mutterlichen einfalt nach, nit gerahtenn sein, Dagleich derselben Stifft zu Rhu vnd Fride gebracht, Wie auch sunst nie anderst gemeindt, sich ehlich zu machenn, Inmassen jeder vorstendiger zuermessenn, Ob sich auf ein Solichen zweifel dergestallt einzulassenn. Daraus dan zu schliesenn, Das Seiner 1. solich Christlich werck vnd gottselig lebenn, dardurch vilem vnglück zu entfliehen, Mer gesperret dan gefurdert. Ob nun dann wol die leufft jetzigen zustands dermassen nit geschaffen, Das einicher heuratt zugedencken, Bitten wir doch Eur 1. als den freundtlichen geliebten Sohn gantz freundt vnd Mutterlich, Eur 1. wollen sich in solichem vnsserm vornemlichen anligen eigendtlichen vnd der gestalt wircklich erkleren, Ob sein L., Da derselbenn Landt widerumb jn Rhue gepracht, auf Eur 1. schutzung vnd vorlehnunge ein heuratt, So der all. gott Seiner 1. kunfftiglich zufugenn mocht, vorzunehmmen, Vnd wölicher gestalt E. 1. darzu bruderlich zuuorhelfen geneigt, jm fall S. 1. mit oder ohne leibes Erben abgehn wurden, vnd solichs alles in die Nottel vnd Abrede, So s. 1. mit sich nehmmen vnd wir zu merer wissenschafft auch vorsiglen sollenn, begreifen lassenn, Inmassen wir Mutter-