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zu Dennemarck etc. vnd hertzog Magnus etc. meinen gnedigsten vnd gnedigen herren etc. zustendig) vbertzogen, Hapszell belagert, beschossen vnd endlich erobert vnd eingenommen, auch die meisten vom Adell mit harter bestrickung Jn Schweden gefenglich wegk gefuret worden etc., glaubwirdigen bericht entpfangen haben. Vnd ob woll jhn derselben eroberung der Schwedisch Oberster den vom Adell, so ferne sie sich vnter den Koningk zu Schweden geben wolten, sie bey all Jhrem vormuegen Landen vnd Leuten zu lassen, darbey zu schutzen vnd zuerhalten angeboten, So haben sie doch dasselb nicht annemen, besunder Jn betrachtung Jhrer redlicheit, ehrn, eide vnd pflicht, mit welchen sie der Ko. Mt. zu Dennemarck etc. vnd hertzog Magnus etc. vorwant, viel ehe vnd lieberer Jhre Lande, Leute vnd all Jhre wollfart vorlassen, Ja auch leib, bludt vnd leben jn die euserste tods gefahr, dan solch des Schwedischen vorschlag einzugehen, setzen vnd williglichen darstellen wollen, Vnter welchen jch auch einer bin, der ich dan one rhum, wie menniglich bewust, mir von Gott gegeben vnd meinen Eltern angeerbten Land vnd leutte nicht die geringsten gutter gehapt, Derselben ich leider jn gemeltem vberzoge gentzlich entsetzet worden vnd dieselbe mit keinen geringen beschwerungen hinter mir vorlassen mussen etc. Als will ich nicht zweiueln, E. ko. wirden als ein hochberumbte Christliche Konigin werden mit denselben trewhertzigen vnd standthafftigenn auch den gefangnen vom Adell ausz sonderlichem eiffer ein gnedigst mitleiden tragen, Weiln es dan an deme, wie vormeldet, das mir all mein gutter meines trewen dienstes halben benommen, Vnd aber ich jn diesem meinem obliegen vnd hochster beschwerung zu keinem Menschen, dan allein zu E. ko. w. herrn Sons etc. der Ko. Mt. etc. vnd hertzogk Magnus etc. als mir von Gott gegebenenn Ordendtlichen Obrigkeiten trost vnd zuflucht weisz noch habe. So bin ich auch der trostlichen vntertenigsten hoffnung, Jhre Ko. Mt. etc. vnd f. Durchlaucht etc. werden sich meiner, Jhres armen getrewen vnterthanen, gnedigst annemen. Damit aber zu der Ko. Mt. etc. ich desto trostlichern zutrit haben, auch der f. Durchlaucht zu Preussen etc. gnedigste vorschriefft empfindlich genossen spuren moge, Als hab E. ko. wirden ich mit dieser demutiger schriefft zuersuchen nicht vmbgehn konnen. Gelangt derwegen an Ewer ko. wirden mein vntertenigst flehen vnd bitten, E. ko. w. wollen Jn gnedigster erwegung meines trewen diensts derntwegen genommenen vnuorwindtlichen schadens vnd daraus erfolgten hochstbeschwerlichen trubsals an die ko. Mt. etc. mich vorbittlich gnedigst vorschreiben, das Jhr ko. Mt. etc. solch mein trewe dienste gnedigst bedencken, sich meiner als Jhrer Ko. Mt. etc. armen vnterthanen annemen vnd fur Jhren trewen Diener halten, zu deme auch das Jhre ko. Mt. etc. die armen bedruckten gefangne vom Adell, auch Jhre Land vnd Leute widderumb ausz des Schweden gewalt freien vnd erretten wollen etc. Hiran thuen E. ko. wirden Gott dem Allmechtigen grossen gefallen, welchen ich mit meinem Jnnigen gebet alltzeit anruffen 21*