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Jamers vnd Ellents sie sich taglich ferrer zubeforchten, Mit vnderthenigstem suchen, Sie als die vnschuldige Arme leutt gnedigst zubeschutzenn Vnnd vor vnbillichem gewalt zuuorfechtenn etc. So haben auch daneben die Churische Stende vnd Ritterschafft Jre gedanckenn wehmutiglich zuerkennen geben, Das sie vber Jr vnschult vnd vorhoffen bey E. L. eines vngehorsams halben vngutlich eingetragen, Mit wolicher Jrer der Stende entschuldigung vnd flehen aber wir E. L. vmb geliebter Kurtze willen nit mogen beschwerenn, Sonderlich weill E. L. letzster beuelch an die Jre alle vormutliche vorwirrunge der Churischen Regirung gentzlich vffhebtt. Vff das dan auch weiter zuuorargwonen sey, das etzliche, so E. L. derselben Stathalter vff Osell. zugeordenet, jn vbung vnd sonderlich walckendorff (wolichs zuuorsicht vnnd vortrawen vns numer gentzlich betreugt) sich der Regierung ohne E. L. beuelh allein aus gesuchtem eignen nutz vnd ansehen zu hoch zu vnder ziehen, Auch hertzog Magnussen selbst zugeschwegen, Jrer lieb diener gar vnder das Joch zubringen, Des sein beschwerliche Exempell vnd vrsachen offentlich am tag. Vnd neben anderm ist zu warer gezeugnus obgedachter Jorg Fiting hoff, Vngeacht das er sein hertzog Magnussen lieb mit Eid vnd pflicht vorwandt vnd von S. L. angenomner Ozelischer Stiffts vogtt ist, Durch gemelte E. L. Rhette seins Ambts vnd diensts ohne einiche angezeigte vrsach vnerheblich gentzlich vorstossen, Vnnd seihen die andere heimgelassne noturfftige diener, vnangesehen dieselben laut der Munster zetteln sich disz vorgangen jar fur dem Veindt gantz trewligen, wie ehrliebenden aignet vnd zus(t)ehett, vorhalten vnd gebrauchen lassen, Jres geordneten vnderhalts vff Ozell von Jnen auch vngedultiglich abgewiszen worden, Vnd sollen die Rethe dagegen einen andern vogtt aus E. L. beuelh bestelt, vnd die Stifftssachen vnd einkunfft mit newerungen nun ein geraume zeitt hero vff dise weg vndernommen haben, Das dieselbige mit vnmessigen vnzimlichen teglichen ausgaben so woll der hoffhaltung als andern hendeln zum hochsten geschwecht vnd ausgesaugett, Der gestalt auch, wa gleich hertzog Magnusz die vbrige Stifft besuchenn wurde, Darin kaum das trucken brott haben kondtt Vnd vber das in sonderer diensparkeitt vnd vorachtungk von Jnen den beuelhabern kumerlich lebenn must, Also das derselben gar kein vormugen oder einiche macht offen stunde, Woliche last nun Jrer lieb vff dise weis ye hochbeschwerlich, Vnd hetten sich Jre liebden dessen vor gott vnd der gantzen welt zubeklagen, Das sie Jrer vorzicht vatterlichs Erbs mit gegenwolthat nit statlicher zugeniessen. Wir konnen bey vns auch nimmer glauben, Das E. L. meinung sey Jre L. mit willen einiche vngepurliche vorderbliche eintreg vnd vorringerung, Weill sie mit E. L. eines ebenmeszigen herkommens, widerfahrenn oder sie vnnd Jre Stifft vffs heubt also vndertrucken zulassenn, Furnemlich weil wir von E. L. in Jungster Jrer gegenwart alhier vorstanden, Das sie allein Jres vorwilligtenn schutzes vnd dapferen ansehens halben Jre Leutt hineinwerths gesetzt, Vnd solle wie billich Jr bruder durch all der Stifft I B. 3 H. (1854). 22