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vnser freuntlicher geliebter sohn neben E. L. Christlich vnd fridsam bei einander Regeren vnd ein theill dem Andern in aller freundschaft zusetzt, das sich niemantz leichtlich vnderfahen durfftt Ewere Liebden zubekriegenn. So mittlet es der allgewaltige Gott zwischen Beeden Ewern liebden auch der gestalt, das Kein theill obsiget. So muesz es doch einsmals frid werden, Da gleich alles vffs heubt vorderbt vnd vorhert ist. Darumb wolle E. L. ietzo numer, Weil man sich vff beden Partenn mit gotts hilff mit der zeitt alles erlittnen schaden woll wider erholen mag, zu fridlicher hinlegung angerurter miszuorstande vnd feindschafft vmb dises vnsern treuhertzigen wolmeinen willen, als die E. Lten vndergang vnd weiter blutuorgiessen armer Vnuorschulter Leute, gott weist es, hertzlich gern gewehrett sehen, erzeigenn vnd sich dermassen verhalten, damit wir erspuren mogen, das E. L. mer den frieden dan Krieg Lieben, vnd jn dem des bosen geists Saumen, der allein nach Weiterm vnlust durstet vnd ein feind des frides ist, durch gotts hilff gesteurett werde. So erpieten wir vns vff dem fall, da vns E. L. Jre fridliebende meinung bey zeigern zuschreiben, Das sie christliche handlung, so Keinem theil zunah, Leiden moge, Das wir vns alsdan aus zugethoner liebe vnd fründschafft selbst an E. L. vff die Grentze oder nach Calmar entheben vnd vns Kein kelte oder verdries abhalten lassenn wollenn, Vnd also durch gotts hilff selbst die mittels person sein, Damit disem beschwerlichen Krieg ein froliche Endschafft gewircktt, Vnd zwischen vnserm freuntlichen geliebten sohn vnd E. L. mit gotts hilff widerumb bestendige Freundschafft vnd gute nachparschafft vfgericht werde. So wollen wir mitler Zeitt durch gots gnedigen segen vnd eingeben bey vnserm geliebten sohn gleichfals zu gutlichem vnd fridlichem wesen auch anhalten, Vnd Jre L. mit ausfurung allerhandt dienstlichen bewegnussen dermassen vormanen, das wir zu gott hoffen, Es werde Sein L. auch zubewegen sein. Das vns nun E. L. gutlichen vortrag einreumen Vnd vnsern diener furderlich abfertigen werde, zweiffeln wir weniger dan nit, das gereicht E. L. auch derselben Konigreichen Land vnd vnderthonen zu ewiger vnd zeitlicher wolfartt, Vnd es wirt von vns auch, wie wir es mit dem ewigen gott beteuren, nit anderst gemeindt, Wolichem gott wir E. L. in seinen schutz vnd erhaltnus zu allem Christlichem wesen vnd bestendiger gesundtheitt hertzlich empfelhen. Datum Coldingen 10 Novemb. Ao. 64. Samtidig Afskrift paa Papir. 128. 1564, 24 November. Vnsern freuntlichen grus vnd was wir in [ehren] liebs vnnd gutts vormugen zuuorn. Durchleuch]tiger furst Freuntlicher geliebter Sohn. [Wir] haben E. L. bittlich schreiben ein Schatzung be[langend] empfangen vnnd alles inhalts vornommen. [Mugen] E. L. hieruff freuntlich nit bergen, Das wir vorordnung thun, Damit E. L.