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Vnsern schwesterlichen grus vnd was wir in Ehren liebs vnnd guts vormugen zuuor. Hochgebornner Furst freundtlicher geliebter Bruder. Es ist an dem das vnsers burgers Sohn einer Aaron Nielsen alhie seinen leiblichenn bruder erwurget hat vnd dieser vorbrechung halbenn fridlosz geschworen worden ist. Vnd solle sich derselbige vbeltheter, wie vns gleublich einkommen, gegenwertiger zeit in E. 1. gebiete zwischen hie vnd haderschlebenn in einem dorff Begeschow vnd derselben Jegent vmbher halten, Damit nun das vbel gestrafft vnd dem rechtenn sein gebur geschehe, Bitten wir schwesterlich, da vnser Ambtman oder andere vnsernt wegen gemelten todtschleger auskundtschafften vnd in E. 1. gebiete greiffen wurdenn, E. L. wolle damit zufriden sein vnd vnderbawen lassen, Vff das vnsernn leuten vff Jr beger zw dieser bestellung hilff geleistet werde. Das wollen wir vmb E. 1. freundtlich vnd schwesterlich vorschulden. Vnd warin wir E. 1. hinwider in vnserm leibgeding furderung erzeigen konnen, das wollen wir gleichfals gern thun, Vnd bitten E. 1. vorschrieben antwort. Datum Coldingen den 24 Martij Anno 66. Dorothea. Paategning: khonigin dorothea schreiben einen dotschleger so sich zu dustorpherde entthaltten soll etc. betreffend. Original paa Papir med Udskrift til Hertug Hans og Segl (det danske og det saxiske Vaaben). 145. 1566, 2 April. Was wir in muterlichen trewenn Ehr, liebs vnnd [guts] vormugen zuuor. Durchleuchtiger Furst Freun[tlicher] geliebter Sohnn. Es ist an dem das E. 1. geliebter [herr] vnd Vatter hochloblicher gedechtnus vngefarlich vor. . . . . zehenn Jarenn, wie wir bericht, zun Armen zw Randerssen gegeben... ein zehendenn, dauon ein Caplon sein vnderhalt ha[t], Damit die arme leut, die wegen Jrer leibs gebrech[en] die gemeine kirchen nit besuchen konnen, mit go[ttes] wort vnd den Sacramenten vorsorget werdenn mog[en]. Es ist auch gemelter zehende fast bisher in seinen ... din den armen zw gutem geplieben, Allein ietzo, [wie] wir berichtet, das E. 1. denselbenn von den armen ge[nomen] vnd einem Christen Munck genandt gegonnet hab[en]. Nun konnen wir nicht wissen oder vorstehen wolich [er] gestalt Christen Munck gemelten zehenden von E. [1.] ausgebeten oder Jme von E. 1. vorschrieben wordenn, Dan es ja Christlich, weil es geistliche vnd sonderlich armen guter sein, Vnd von E. 1. hernn vnd Vatter gegebenn, das dieselbige nicht in weltlichen Stan[d], Damit armen Vnd Kirchen gar nichts gedienet, g[ebracht] vnd transferirt werdenn. Vnnd derhalben bitten wir E. 1. freundtlich die wol[len] gehorten zehenden dem hospital hinfurter lassenn [vnd] nicht gestattenn, das derselbige durch vnrechten beri[chten] entzogenn werde, wie wir dan nicht zweiffelnn, Da E. 1. der warheit Jnnen worden, I B. 3 H. (1854). 26