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vor die vberschicktenn vorschreibung nicht notig geweszenn, Dann wustenn wir euch in grössernn vnnd mehrernn gnedigenn willenn zuerzeigenn, Solt Jr vnns Jderzeitt gneigt erspurenn. So sich auch nochmals die gelegennheit also zutruge, das Jr ann vnns gelangenn kondt, daran thet Jr vnns zu besundernn gnedigenn gefallenn. Souil aber ewr furbitt vor die zwen gesellenn Jacobus henricus vnnd Cristiernus Bronno, deszgleichenn Tuge Oszmundt vonn Lundenn, das wir dennselbenn zu Jrenn Studijs gnedigste hulffe thun woltenn, Habenn wir Tuge Oszmundt vonn Lundenn aus gnadenn zwantzig golt guldenn zu hulff gebenn lassenn, Schickenn euch auch bei demselbenn vyertzig golttguldenn, die wollet vnnder die andernn beydenn Als Jacobum heinricum vnnd Cristiern bronno theilenn, Vnnd so sie vleissig studyren werden, Wollenn wir vnns fernner aller gnadenn gegenn dieselbenn zuerzeigenn wissenn. Was aber belangt, das Jr keine Antwort vf ewer Schreibenn so Jr fur weynachtenn Ann vnns gethann, Empfangenn, Werdett Jr numehr alle gelegennheit vnnd wilcher gestalt der Almechtige vnnsere gliebte gemahel Jrer Freulichenn burden erleddigett vnnd vnns eynenn Sohn gnedigclichen gegebenn, bekommenn habenn, Welchs wir euch also hinwidder gnedigster meynung etc. Datum vtsupra. 20. An doctor Pommeranum pfarhern zu wittembergk. Actum arnszboke den andern tag des monats nouembris anno 1545. 1545, 2 November. Christian etc. Wirdiger vnnd hochgelarter besunder lyber. Dweil gegenwertiger Both Hans Schlesier bey vnns alhir angelanngtt, haben wir bey Jhme an euch zuschreiben nicht vnderlassen wollenn. Vnnd als vns dan gemelter Bothe bekandt, So habenn wir Jme das gelt, So wir Euch, doctori Martino vnd Magistro Philippo Jarlichs vorschrybenn, Nemlich anderthalbhundert Taler, zustellen lassen, Euch diselbenn fernner zuuorreichen, Vnnd werdett Jr denn Andernn hern das Jhre daruon zu behanden wissenn. Vns befromdet Aber, das Jr derwegenn piszanhero kein forderunge gethan, wie wir euch geschriben, das Jr thun soltet. Jr wollet aber allwege des Jarsz nach ewere gelegennheit einen eygnenn Pothenn vf vnsern kostenn an vns, wo wir sein, fertigen, bei dem sol euch vnd denn Andern Hern solich geltt vberschict werdenn. Den ob wir wol solichs vor vnns selbst thun zulassen gneigt, So sind wir doch mit den geschefften beladen, derhalbenn es, So wir daran nicht erynnert, leichtlich jn vortzug vnd vorgessen gestellet kann werdenn etc., Vnnd wollet vnns Jtzmalls des vortzugs halbenn entschuldigt nhemenn. Wir wolln Euch auch gnedigst nicht vorhaltenn, das wyr sambt vnnser gelipten Gemaheln vnd Jungen herschafft von Gott dem Allmechtigenn noch in gesunder Leybs wolmugenheit vnd wolfartt erhaltenn werdenn. Der Al-