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getreuen Magistrum Johann Lubbeck dauon muntlich berichtenn lassenn. wan wir auch was bedurffenn vonn buechern, wollen wir mit Sturtzkopff dieselbenn bestellenn, vnnd dancken euch mit gnaden euers erpittens. wir schickenn euch auch bej zeigern dem Botten Scherff euer pension 50 taller von diessem Jare, die ir von Jhm zu empfahenn, das wir euch gnedigst hinwider vormelden wollen, vnnd beuelhen vnns vnnd die vnsernn in euer Christlich gebett vnnd euch dem schutz gots. sint euch mit gnaden vnd guten genaigt. Datum Rotschildt denn 20 Septembris Anno lj. 39. Anntwortt doctor Maiorn gebenn vff sein schreibenn, Ambstorff vnnd die zugeschicktenn Buech vnnd zeittung betreffen. Actum drottningburg denn 31 decembers 1552.1) Christian etc. Wir habenn zwey euer schreibenn, das eine denn erstenn, das ander denn achtzehndenn Nouemberis negst dattirt, empfangenn vnnd nebenn der dancksage vhor die vberschicktenn zweintzig Englottenn gnedigst vormergt, was Jr des Concily halbenn gemeltt, Auch welcher gestaldt der gewesenn Bischoff zu Zeittz der vonn Amszdorff sich mit Schmeschriefftenn wider euch vnnd den herrn doctorenn Pommeranum eingelassenn habenn sol, Vnnd das auch zu Hessenn vnnd Döringenn sich die greulich sectenn vnnd Irthumb der widerteuffer widerumb regenn sol etc. Vnnd were der dancksage vhor die zweintzig Englottenn ahne Nott, dann wir euch mit gnadenn geneigtt sein. Was das Concilium belangenn, ist dasselbige gott zu beuhelnn, vnnd wirdt derselb, das wir gar khein zweiffel habenn, durch sein einigen sohnn vnser Mittler vnd erloszer Jesum Christum Jhme ein Kirch erhalten, wie vbel es auch sich ansehenn lest, vnnd wil der almechtig allein mit embsigenn petten vnnd flehen derhalbenu ermhant sein, wie dann ahn zweiffel vonn denn fromen geschicht, vnnd wir auch als der vnwirdig in vnserm sundigem gebett darumb anhaltenn etc. Wir habenn auch vngernn vermergt die widerwertigkeitt zwischenn dem gewesenn vonn Zeyttz vnnd euch, vnnd ist von euch Christlich zuuormerckenn, das Jr vnnöttig gezenck flyehett, wir habenn auch kein zweiffel, das werck wirdt euch selbst entschuldigenn. Bey vnns ist keiner enttschuldigung nöttig, doch ist beschwerlich vnnd Schmertzlich zuhörenn, das vnther denn lehrern, als einer Religionn vorwandt, soleh Jrung vnnd trenung zu disenn geferlichen zeittenn, do nutz vnnd nöttiger wher zu hauff zu haltenn, vormergt vnnd gehordt wirdt. der almechtig wolle gnediglichen alle widerung abwenndenn, sein kirch vnnd Reine lhere gnediglich erhaltenn, auch allenn sectenn vnnd falschenn lehrenn, als jnn hessen vnnd döringen, wie Jr gemeldt, sich ereugenn vnnd sonnst allenthalbenn einreissenn vnnd jngefurdt werdenn mugen, gnediglich sturenn vnnd wehrn. Woltenn euch solchs gnedigst hinwider nicht verhaltenn vnd danckenn euch der anzeige mit gnadenn in dissen sachen. Jr wollett fernner zur gelegenheitt vnns, was sich weither I B. 4 H. (1855). 33