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Stella zuerzeigenn wissenn. Wolttenn euch dis gnedigster meinunge nicht verhalttenn vnnd seint euch mit gnadenn vnnd guethem geneigt. vns vnnd die vnnsernn hiemit Jn euer Christlich gebett empfelende. Datum Coppenhagen denn 9 octobris etc. 50. An Doctor Pommern. wir(dt) Jhme sein pension oder Jargeltt von disem Jar nhemlich 50 daler vberschickt. Actum Coppenhagen denn 9ten octobris Anno etc. lijten. Christian etc. Wir habenn kurtz nach ein ander drey euer schreibenn, das erst bey Magister heinrico Buscoducensj, das ander mit Jost Sturtzkopff vnnd letzlich das dritt aller erst gesternn vonn Tillmano Stella empfangenn, Vnnd was Jr des friden halben vnnd sonst an vnns gelangtt gnedigst verstandenn. Sindt euch der anzeige des fridens gnedigst danckpar, der herr wolle gnade geben, das solcher fryd zu seinenn ehrn, erhaltung seins heiligenn worts vnnd zu gemeiner Christenheitt vnnd Teutzscher nation wolfartt gedeyhe. Was aber Magistrum heinricum Buscoducensem belangenn, denn habenn wir vor vnnsern hofprediger bestellenn lassenn, gegenn Tillmanno Stella wollenn wir vnns auch zuerzeigenn wissenn. Wir schicken euch auch bey zeigernn Jost Sturtzkopff euer gnaden geltt funfftzig daler Vnnd dem hern philippo Jn gleichnus, vnnd wollett vnns zur gelegenheitt fernner der kirchenn vnnd schulen zustandtt, souil vnns geburnn mag zuwissenn, vermelden. Daran thuett Jr vnns zu angenhemen gefallenn. Wolttenn euch dises hinwider gnedigst nicht verhaltten Vnnd seint euch mit gnaden vnnd allem guethem geneigt. Wir thun auch vnns vnnd die vnsern Jn euer Christlich gebett vnnd pater noster hiemit beuheln. Datum. 51. An philipum Melancthonn. wirtt Jhme zweintzig daler zweien Studtenten vff sein bitlichen ansuechen zugeschickt. Actum Nyburg den 24ten februarij. Christian etc. Wir habenn euer schreibenn den 22ten Januarij zu wittenberg dattirt samptt den beygelegtten zeittungen gnedigst empfangen vnd gern vernhommen, das euch das vbersandtt gnadenn geltt zuhandenn gereicht. Wir thun vnns auch der vbersanthen zeittungen gnedigst gegenn euch bedancken. Der allmechtig wirtt gnad verleihen, das gottes ehr vnd des gemein best befurdertt. Souil aber die durfftigen vnser vnderthann Johan heinen vnd Anders petrj betreffenn, denn Jr von wegenn des angezeigtenn vnfhals hulff pittett, haben wir beuholn, denn selbenn bey zeigernn zweintzig thaller euer vorpitt halbenn zu vbersenden, Vnnd gelangt vnns zugefallenn, so dieselbenn vleis anwendenn, das die der Christlichen gemein dienen vnnd zum pestenn sein mugen. Was die Jrrige lher dernn zu Franckfurtt belangen, ist zubeclagenn, das die heilige gemein gottes damit soll beladenn sein. Der herr Christus vnser einiger