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zu guttem anfang gericht, Doch das von denn Bepstischenn, wie wir verstehn, allerley dagegenn practicirt, das solcher abschiedt vfgehabenn mocht werdenn, Dann den leuttenn nichts gelegenn ist, allein was sie setzenn vnd ordnen. Aber der herr wirdt darein sehenn vnnd dem dinge einmahl ein ende machenn vnnd sein kirch erhaltenn, Wie wehe es auch dem Teuffell vnnd den seinenn thutt. Weil wir dann auch wissenn, das Jr vnnser vnnd der vnnsern gesundtheit vnnd wolgehns allweg erfrewen hapt, können wir euch auch nicht verhaltenn, Das wir vnnd die vnnsern, gott lob, ehr vnnd danck, jetzo frisch, gesundt vnnd woluermugendt sein. Der herr wolle vnns also nach seinem göttlichen willenn verner gnediglich erhaltenn zu seinen ehren vnnd vnnser wolfart vnnd seligkheytt. Das wir euch hinwider gnedigst nicht mugen vnangezeigt lassenn. Thun vnns vnnd die vnnsern hiemit jnn eur christlich Pater noster, dessenn wir doch sonnst auch kein zweiffel habenn, vnnd euch dem Allmechtigenn noch zu langen tagenn zuerhaltenn empfelhenn. Sindt euch mit gnadenn vnnd allem gutten geneigt. Datum. 60. An Doctor Georg Maiorn. Ko. Mat. bedancken sich des vberschickten D. M. Luthers sechsten theils vnd anderer buchlein vnd anzeige. Actum Coppenhagen den 4 Marcij Anno etc. 56. Christian der dritt etc. Vnnsern gnedigstenn grus zuuorn. Wirdiger vnnd hochgelerter besonnder lieber. Wir habenn eur schreyben am Sontag Sexagesima denn ix Februarij datirt denn 28 desselbenn sampt dem vbersandtenn sexto tomo operum Diui Lutherj, enarrationes in Genesin, sampt den andern Buchlin vnnd der trostschrifft ann herrn hanns vngnaden Freyhernn, auch der gedrucktenn Nurmbergischenn hanndlunge empfangenn, Vnnd welcher gestalt die Furstenn zu Beyern ein Legation an denn Bapst gegenn Rom geschickt, auch was des Synodi halbenn von etzlichen Furstenn christlich vnnd gutthertzig befurdert wirdt, Auch wie sich Magister Georg Rörer gegenn euch erzeigt hatt, sampt anndern nach lenge gnedigst verstandenn. Bedanckenn vnns erstlich des vbersandtenn sexti Tomi vnnd der andern Buchlein vnnd handlunge mit gnaden, Was auch der gemelt sechs theil vnnd die andern buchlein kostett, Wollenn wir euch, wann jr vnns den achtenn deutschenn thejl schickenn werdet, gnedigst lassen bezalen, vnnd werdet vnns solchs als dann vermeldenn, vnns auch, so mitler weil was mehr ausgienge, dasselbe mitschickenn. Das jr auch vom Sinodo meldet, were nicht vngutt, das derselbe gehaltenn wurde, Weil aber darbey allerley sorge vnnd dann der Reichstage nun vor der hanndt, das Jnn eyl denn dingenn nicht wirdt können gerathen werdenn, wiewol die wichtigkeitt des handels erfordert, will es sich nicht wol thun lassenn, Wie auch der herr Philippus christlich vnnd wol erwogenn. Wenn aber darjnn weg zutreffenn, das christliche gelerte gottsfurchtige I B. 4 II. (1955). 35