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gnedigst verstanden, Welcher gestalt jr euch auf vnnser vnnd etzlicher Chur vnnd Furstenn christlich bedencken in den strittigen artickeln vnnser wahren Relligion, nemblich jn specie von Osiandri lehr von gutten werckenn vnnd dem abentmal des herrn, ercleret habet, Mit anzeig wie sich der Brentius in eur vnderredung auf des Osiandrj lehr erzeigt vnnd was jr zu abschaffung solcher zwispalt dienlich erachtet vnnd vorgeschlagen, Alles vernern jnhalts eurs schreibens. Wollenn euch darauf zu gnedigster anthwort nicht verhalttenn, das wir anfangs die ergerliche zwispalt vnder den Lehrern des gottlichen worts jn der wahren christlichen Kirchen vngerne erfahrenn, Darin nuhn leider so weitt procedirt, das nicht allein viler schwachen christen gewissen durch solch langwirig gezenck sehr geergert vnnd der lehr halbenn in zweiffel gefurt, sondern auch die Kirchenn an vilen orttenn jemerlich sein zerruttet vnnd betrubt worden, Daraus den auch endtlich erfolget, das durch vorsetzliche widerunge etzliche vnnsers theils Theologen, deren sich die Papistischenn Colloquenten zu Wormbs böszlich miszbraucht, das angestalte Colloquium ohne frucht zerschlagen ist. Derhalbenn habenn wir zuuor an den hoch. fursten herrn Augusten Hertzogen vnnd Churfursten vnnsern fn geliepten ohmen etc. auch an euch vnnser christlich vnnd wolmeinlichs bedencken schreiben lassenn, darmit durch gnad des allmechtigen zu ruhe der armen Kirchen disen schedlichen jrrungen einmahl mochte abgeholffenn werdenn. Wir habenn auch mit besondern freuden g. vermerckt, das jr euch solchs Jamers vnnd Elendts mit geburendem eiuer annehmet, wie wir aus einer Lateinischen vnnd einer Deutschen Confession, so jr nach dem Colloquio zu Wormbs gestellet, vnnd vnns durch hochgedachten Churfursten nach einander sinndt zugeschickt worden, gnugsam erspuret. Wir habenn aber vnnser meinung von beiden euren schrifftenn vnd von Maioris erclerung vnserm fn geliepten ohmen etc. wolmeinlich schreiben lassenn, zweiffeln auch nicht, S. L. werde euch daruon berichten lassenn. Vnnd ist nicht ohne das jr in gedachten beiden schrifftenn, so vnns jungst behandet worden, sonderlich aber jnn der Lateinischen von dem Artickeln der justification, wie der mensch vhor gott gerecht vnd selig werde, vnnd von gutten werckenn ein christliche reine vnnd herliche bekandtnus gestelt habt, das vnnsers erachtens von gotsfurchtigen leutten, so recht daruon vrtheiln wollen, nichts daran mag getadelt werdenn. Hettenn auch nicht liebers gesehenn, denn das jr euch jnn den letzten beiden artickeln vom abentmal des herrn vnnd von denn adiaphoris jnn gleichnus ettwas deuttlicher vnnd weittleufftiger erclert hettet. Denn ob wol eure meinung von gemelten beiden puncten jn euren locis communibus, der augspurgischen Confession vnnd vil andern euren schrifften offentlich jm druck ausgangen vnnd vorhanden jst, darauf jr euch stets referirt vnnd beruffen, So werden doch eure redenn vom hochwirdigen Sacrament jetziger zeitt von vilen schwermern zu bestettigung jres jrthumbs miszgebrauchet, wie wir den glaubwurdig bericht sein, Das sich