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tage beysammen gewesenn, mit, Jm nahmen vnd vonn wegen der ritterschafft, adels, stedt, stende vnnd eynwohner dieser reyche vnns vff hochgedachter vnser hertzliebstenn gnedigen herrn vatters vnnd fraw mutter vorgemeltte königcliche zusag vnnd auszgegeben brieff vnd sigell, die vnns erzeigtt vnd vohrbracht worden, am dato jn vnnsers gnedigenn vnd hertzliebsten herrn vatters vnd des reichs stadt Wyburg der wenniger zal nach Christi vnsers lieben herrn vnnd seeligmachers geburth jm zwey vnd viertzigsten jahr vndertheniglich vnd pitlich angesuchtt, das wir jhnen vnd denn stenden diser reiche zu gnaden die confirmation vnd bestedtigung vorgemeltt gnedigelich geben vnd thun woltten, welche suchung vnd bitt der wolgedachten reichs rethen vonn vns rechttmessig vnd billig eracht vnnd befundenn, so habenn wir vnns auch auff hochgedachts vnnsers hertzliebsten freuntlichen vnd gnedigen herrn vatters vnd fraw mutter konigcliche zusag vnnd vorgemelte vorschreibung, brieff vnnd sigel darzu vorpflicht befundenn vnnd sind auch sonst ausz gnedigem willen, als wir zu disen reychen vnd vnsern reichs rethen, ritterschafft, adell, stedten, stenden vnd gemeynen jnwohnern tragen, dennselbigen zu gnaden zu willfarn gneigtt vnd gewilligtt, demnach haben wir Friderich erwölter konig vnnd printz dieser reiche Dennemarken vnd Norwegen mit freuntlichem gnedigenn rath vnnd vorwissen hochgedachts vnsers hertzliebsten vnd gnedigenn herrn vatters jm namen der heiligenn vnd vnzerteylten dreyfaltigkeit vnnd in bester form vnd masz, wie solchs vffs bestendigst geschehen sollen vnd mugen, vnsern getrewen vnnd lieben reichs rethen, ritterschafft, adell, stedten, jnwohnern vnd stenden diser reiche alle recesz, brieff vnd sigel, als hochgedachter vnnser gnediger vnd hertzliebster herr vatter den wolgedachten stenden diser reiche gnedigst gegeben, vorbrifft vnd vorsigeltt hatt, confirmirt vnd bestedtigett vnnd thun auch solchs jegenwertigclich vnd krafft dises vnsers offnen brieffs. Vnd gereden, geloben vnd vorsprechen hirmit jn aller masz, wie hochgedachter vnser gnediger hertzliebster herr vatter vnd fraw mutter jn vorberurtter vorschreibung jnn vnsern jungen vnmundigenn jaren zur zeit vnser erwhelung zum reych vnnd als vns gehuldigt worden, wie vorgemelt, an vnser stadt gnedigst zugesagtt, vorschryben vnd vorbrifft, bey vnsern königclichen wirden, ehren, trawen vnd guttem glauben vnd im wortt der warheit hochgedachts vnnsers gnedigen vnd hertzliebsten herrn vatters recesze, eff, sigell vnnd anders, so jhr königcl. wirde jngangs jrer königclichen regirung vnnd seithero denn reichs rethen, ritterschafft, adell, stedten, stenden vnd stenden vnd gemeynen jnwohnern diser jhrer königcl. wirden reichenn gegebenn, zugestaltt, vorbrifft vnnd vorsigeltt vnd hernachmals vorbriffen, vorsigeln, verordnen vnd beschliessen werden, alles inhaltt des buchstaben der gemeltten vffgerichten recesz vnnd gegeben briff vnd sigel vestiglich vnnd wol, zuhalttenn. Wir Friderich erwelter konig etc. wollen vnnd sollen auch solche recesz, brif vnd sigell vonn hochgedachtem vnserm gnedigenn hertzliebsten herrn vatter auszgeben wirgklich vollziehen vnd bey macht II B. 3 H. (1858). 1 12*