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Aber hertzog Wolffgang etc. vnd hertzog Philipsz gemahl werden nicht kommen, vnd die andere sein vf den 25 Novemb. als vf den freitag alhie zu Coldingen zu erscheinen vnd einzukommen verschriben vnd gewislich vermutent. Auch frundtlicher geliebter sonn. Wir sein willens den stathalter Heinrich Ranzow zugebrauchenn, der in zusamenkunfft vnserer herrn vnd freundt die noturfft bestellen soll. So bitten wir freundtlich, e. l. wolle jm mit vleis schreiben vnd befelhen, das er vf vnser erfordern vnbeschwert seihe. Dorothea. Auch freundtlicher geliebter son. Wir bittenn gantz freundtlich, e. l. wolle jn derselben wildban jn Jutlandt mit vleis befelhen vnd bestellung thun, damit wir zu gedachter vnserer freunde zusamenkunfft nach e. 1. gefallen mit etlichen stuck gewilts auch rehe versorgt werden mogenn, vnd solichs in kein vergesz stellen. Dorothea. Auch freundtlicher geliebter son. Weil das kindlein vermitelst Gotlicher gnadenn vf den sonnabet, ist der 26te Nouembris ietzkunfftig, getaufft wirt, bitten wir freundtlich, e. l. wolle den donderstag zuuor bey vns erscheinen. Auch bitten wir, e. 1. wolle vns jre hörbauckenn leihenn vnd befelhen, das der kerlin damit vf den mitwochen zuuor auch gewiszlich mit alhie sein moge. Datum vt in literis. Dorothea. 212. 1569, 9 November. Was wir in muterlichen trewen vil ehr, liebs vnd guts vermugen zw jederzeit zuuorn. Durchleuchtiger furst, freundlicher geliebter sohn. Wir haben e. l. sonhlich schreiben vf heut dato, vor Warburg den 28ten Octobris datiert, bey vnserm diener empfangen. Vnd ob wir wohl nichts liebers gesehen, dann das e. l. zw vorsteendem Christlichem werk der tauff etc. selbst eigner person erscheinen vnd jrem armen, doch treuhertzigen bruder die ehr erzaigen können, müssen wir vns doch vberwinden, weil e. 1. aus angezogen vrsachen derselben kriegs zustande vf zwgeschribene zeit darzu nit zugelangen. Vnd weren wohl gantz begirig die zeit vf etwas lenger hin zuersetzen vnd e. 1. eigen gegenwurtigkeit mit freuden zuerwarten, wann es nit an dem manglete, das es zu spadt vnd der gebetenen herrn vnd freunde abgefertigte gesandten wegen kürtze der zeit nit albereit vf der rays vnd sunst alle ding nit dermassen verordnet, das solche mit fugen vnd ohne verweis könndten abgeschafft werden, derhalben wir