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schloszenes sub Lit. A. das verlangen ihrer committenten dem könige und senat zu insinuiren. thing ub |: Sie liessen sich zu gleicher zeit bey mir melden umb antworth auf das sub lit. B. 2 angefügte zu verlangen. Jch versprach sothane piece an ew. königl. maytt. durch einen courier allerunterthänigst zu übersenden und ihren committenten von der mir darauf einlauffenden allergnädigsten antworth nachricht zu geben, ihnen anbey meine verwunderung über ihren prompten marsch zu erkennen gebend und sie vermahnend von dem vorhaben, so man ihnen hier allenthalben beymessen wolte, als wenn sie nemlich den könig detrônisiren und. s. königl. hoheit den cron-printzen von Dännemarck für souverain erklähren wolten, allenfals gäntzlich abzustehen, wenn sie anders wolten, dasz ew. königl. maytt. ihr vorhaben genehmigen und darinn entriren solte. Sie versicherten mir dahingegen, wie sie den festen vorsatz hegten nicht aus einander zu gehen, bevor sie s. königl. hoheit dem cron-printzen die succession würden versichert und eine gute regierungs-form introduciret haben, wornach sie sich mehr sehneten als nach dem verlohrnen Finnland, so hernach 1 Lit. A. (Translat.) Nachdemmahlen die vorgenommene wahl eines nachfolgers auf den Schwedischen trohn wieder vermuthen dergestalt ausgefallen, dasz der herrtzog von Hollstein der Schwedischen crone abgesaget, als haben wir sämtliche arme einwohner derer Dalern unsere schuldigkeit zu seyn befunden auf denjenigen unseres theils zu fallen, zu welchem wir das beste vertrauen hegen können, und von welchem das reich mit Gottes hülffe den grösten nutzen zu erwarten haben möchte. Solchemnach fallen wir mit unseren gedancken auf s. königl. hoheit den cron-printzen zu Dännemarck, von welchen wir gäntzlich wünschen, dasz er zur regierung in Schweden auf der weise möge befordret werden, als es die regierungs-form des königreichs Schweden mit sich bringet. Wir haben demnach denenjenigen, so von allen ständen, adelich- und unadelichen, geist- und weltlichen, hie zugegen sind, anzumuthen gedacht, uns ihre bedencken hierüber zu eröfnen, damit wir sämtliche gemeinden wissen mögen, wornach wir uns richten sollen. Fahlu den 9ten Iunij 1743. (Underskrifter af 11 Sogne-Fuldmægtige.) 2 Der wille und die meinung der in groszer anzahl mit gewehr zu Fahlun angekommenen und ausgerüsteten gemeinde ist aus vorstehender schrift, welche die gemeinde in einem geschloszenem crayse übergeben, gnugsam eingehohlet worden, und es wird darauf, weil die gemeinde unsere antwort und erklärung einhellig begehret, hiemittelst bezeuget und versichert, dasz wir insgesamt, der eine mit dem anderen, mit obbenannter gemeinde, als bey ihrem beschlusze beharrend, einen willen und eine meinung hegen. Fahlun den 9ten Iunij 1743. (Underskrevet af 33 Embedsmænd o. A.) Lit. B. (Translat.) : Demnach dieser gantze Dahl-orth seine soldaten ausgehen zu lassen zu verschiedenen mahlen ermahnet worden, so haben wir solches nunmehro bewerckstelliget und sind zugleich selbsten sämbtliche gemeinden, so viele nur tüchtig sind nach Stockholm zu marchiren, mit ihnen gegangen. Und ist unsere gantze verrichtung alldorthen mit des höchsten Gottes gnädiger hülffe und beystandt in der langwierigen successions-wahl einmahl einen erwünschten schlusz zu erhalten. Und sind wir såmbtliche Dahl-gemeinden nun wie vorhero gesonnen auf s. königl. hoheit den cronprintzen in Dännemarck zu fallen, weswegen wir uns gantz versichert halten, dasz s. königl. hoh. uns arme gemeinden in diesem unseren allgemeinen ansuchen mit seiner gnädigen und hochmächtigen hülffe beystehen werde. In welcher sicheren vertröstung wir uns nunmehro im nahmen des höchsten nebst demüthigem gebeth zu Gott umb einen glücklichen ausgang von hier auf den weg begeben und nicht ehe nach hause wieder zurück-kehren werden, als bisz wir von s. königl. hoh. antritt zum Schwedischen throne gäntzlich vergewissert seyn werden, und alles wieder im guten stande gekommen. Fahlun den 10ten Iunij 1743. (Underskrifter af 8 Sognefuldmægtige).