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Side:Kongeloven og dens forhistorie.djvu/39

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benst dem aufsatz einer solchen unwiederrufflichen und zu ewigen zeiten verbindlichen Constitution vel legis Regiæ fürterlichst, und so bald immer müglich, zu dero Königl. weiterm nachsinnen überschicken sollen, haben wir zu Gottorff unter wehrendem Landgericht und Landtage den 27. ejusdem mit allerunterthänigstem respect empfangen, und alles seines begriffs und inhalts ablesend wol verstanden, Hätten auch E. Kön. Maytt., unser obliegenden pflichte und schuldigkeit nach, ehender allerunterthänigst wieder geantwortet, wann uns nicht die domalige Verrichtungen bey ietztmentionirtem Landgericht und Landtage daran behindert; gestalt dann auch einige damaln gerichtliche Commissiones und mir dem Cantzlär vorgefallene ohnvermeidliche reise veruhrsachet, dasz wir in Collegio allesämptlich bisz dato noch nicht zusammen kommen mügen. Jmmittelst haben E. Kön. Maytt. wir untenbenannte allerunterthänigst zu berichten und zuerrinnern nicht geübriget seyn können, welcher gestalt deroselben wir bereits den 21. Aprilis dieses 1661 sten Jahrs unser gesambtes votum, so zwar von mir dem Cantzlär entworffen und zu Papyr gebracht, gleichwol Collegialiter verlesen, und was von einem ieglichen vor gute, zulängliche und practicirliche vorschläge und erinnerungen beygetragen, dabey beobachtet, auch weszen man sich weiters erinnern können, unserm zugleich mitgethanem allerunterthänigsten, und so viel solche unvorgreifliche monita betrift, extractsweise beygefügten Schreiben, inseriret und beygefüget worden, Mit welchem voto dann unser Collega Dr. Conrad Hesze erstmals auch einig gewesen, hernach aber einer andern und differenten meinunge geworden, die uns aber bisz dato nicht wiszend noch communicirt. Unsers allerunterthänigsten ohrts aber wiszen wir ein mehrers und beszers, als in gedachtem gesambten voto und dabey abgelaszenen obgerührten allerunterthänigsten Schreiben enthalten. ferner nichts beyzufügen, sondern müszen es dabey nochmaln bewenden und den mehrverständigern saniora consilia et monita weiter beyzutragen billig unbenommen seyn laszen. Seynd sonsten nochmaln desz schüldigsten allerunterthänigsten erbietens, dafern E. Kön. Maytt., warumb dieselbe wir auch iüngstmalig allerunterthänigst ersuchet und hiemit nochmaln ersuchen, allergnädigst geliebte, wie weit und welche dieselbe von unsern gethanen allerunterthänigsten unvorgreifflichen vorschlägen placitirten, imgleichen was andere dero hohe Ministres und Rähte ihro unterthänigst an die hand gegeben und suppeditirt, in Königl. gnaden communciren und wiszen zu laszen, dasz alszdann die Formalisir- und abfaszung, die sonst anderer ge-