ADB:Georg Ludwig (Kurfürst von Hannover)

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Artikel „Georg I., Kurfürst von Hannover“ von Adolf Schaumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 638–642, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Georg_Ludwig_(Kurf%C3%BCrst_von_Hannover)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 08:41 Uhr UTC)
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Georg I., seit 1698 Kurfürst von Hannover und von 1714–27 König von Großbrittannien und Irland, war der Sohn des Kurfürsten Ernst August von Hannover und Sophia’s, Tochter des Winterkönigs Friedrich von der Pfalz, Enkelin des Königs Jakob I. von England. Als G. am 28. März 1660 geboren wurde, war noch wenig Aussicht für die gedachte glänzende zukünftige Stellung; sein Vater war damals nur ein apanagirter Prinz ohne Land und Leute. Erst nach dem Tode zweier älterer ohne männliche Erben verstorbener Brüder 1665 und 1679, gelangte er in Besitz des Fürstenthums Calenberg; jedoch für die Zukunft hatte er und sein Haus schon damals weitere Aussichten. Sein älterer im Fürstenthum Lüneburg regierender Bruder, Georg Wilhelm, hatte nämlich, durch Familienrücksichten bewogen, schon früher, 21. April 1658, einen Receß ausgestellt, daß er sich nicht standesmäßig vermählen, und somit seinem Bruder und dessen Nachkommenschaft nach seinem Tode die Erbschaft seiner Lande zusichern wolle, – ein Fall, der auch im J. 1705 wirklich eintrat. Mit dieser voraussichtlichen Wiedervereinigung der oft und vielmals getheilten welfischen Besitzungen in der Hand Ernst Augusts mußte sein Ansehen als das eines bedeutenden Fürsten soweit wachsen, daß der Kaiser nicht anstand, ihm auf sein Ansuchen 1692 die Würde eines neugeschaffenen neunten Kurfürsten zu verleihen. Auf die Erziehung des jungen Prinzen hatte seine geistreiche Mutter Sophie, die bekannte Freundin Leibnitz, mit ihren Ansichten und Vorurtheilen den größten Einfluß, der in späteren Lebensjahren, namentlich in seinen Familienverhältnissen, nur zu sehr hervortrat. Ein Versuch der Mutter, ihn mit einer englischen Nichte zu verheirathen, schlug fehl. Eine andere wirklich eingegangene Ehe ward der Grund unendlichen Unglücks in der Familie. Georgs Oheim nämlich, der gedachte Bruder seines Vaters, Herzog Georg Wilhelm von Celle-Limburg, hatte von seiner Geliebten, einer Marquise d’Olbreuse, eine einzige Tochter, Sophie Dorothea, geb. den 16. Sept. 1666.[1] Der Kaiser hatte diese schon früher, im Fall sie sich mit einem Prinzen fürstlichen Geblüts vermählen [639] würde, zum Range einer braunschweigischen Prinzessin erhoben. Später verheirathete sich Georg Wilhelm wirklich, ganz im Einverständniß mit seinem Bruder Ernst August, mit seiner Geliebten, nachdem der Kaiser auch diese Dame zum Range einer Herzogin von Braunschweig-Lüneburg erhoben hatte. Die beiden Väter, um die Vereinigung ihrer beiderseitigen Länder, außer jenem Renunciationsreceß noch fester zu machen, beschlossen die Vereinigung ihrer Kinder, und G. ward 1682 der Gemahl seiner Cousine Sophie Dorothea. Aus dieser Ehe entsprossen zwei Kinder, Georg II., nachher König von Großbrittannien, und Sophia Dorothea, Gemahlin König Friedrich Wilhelms I. von Preußen und somit Stammmutter der späteren preußischen Könige. So lange Georgs Vater lebte, ließ dieser den Sohn zu keiner Theilnahme an Regierungsgeschäften zu. Wol aber wird dessen Name häufig in den Kriegen des Kaisers genannt. Der glückliche Ausgang des berühmten Sturmes der Festung Neuhäusel in Ungarn 1685 wird der Tapferkeit des jungen Prinzen zum größten Theile zugeschrieben. Erst nachdem Kurfürst Ernst August seit 1694 zu kränkeln begann und im Lauf der nächsten Jahre körperlich bis zu völliger Unfähigkeit abnahm, trat der Sohn in die Regierungsgeschäfte ein und ward nach dem Tode seines Vaters 1698 Kurfürst von Hannover. Seit der Revolution in England im J. 1688, welche die katholischen Stuarts vom Throne stieß und die protestantischen Töchter Jakobs II., Maria nebst ihrem Gemahl Wilhelm von Oranien und nach ihnen Anna auf den englischen Thron erhob, galt es, nachdem sämmtliche Kinder der letzteren gestorben waren, eine neue Successions-Ordnung herzustellen. Die mit dem Parlamente von 1701 vereinbarte Succession-Act, berief die Kurfürstin Sophie von Hannover und deren Nachkommenschaft, wofern sie protestantisch, nach dem Tode der Königin Anna auf den Thron von Großbrittannien. Drei andere Gesetze, die sogen. Security-Act und die beiden Acts of naturalization vom 11. April 1706 sollten die obige Bestimmung noch mehr befestigen. Allein bis zum wirklichen Tode der Königin Anna, 1714, schien sich, trotz dieser Bestimmungen die Aussicht auf den englischen Thron noch manchmal trüben zu wollen. Eine nicht geringe Parthei in England dachte den Sohn des verstorbenen Königs Jakob II., Jakob III., auf den englischen Thron zu erheben und namentlich nach dem Sturze Marlborough’s und der Whigs 1710 schien durch Tergiversationen des Ministers Bolingbroke bestrickt, die Königin Anna nur zu sehr geneigt, ihren Bruder Jakob III. zu begünstigen. Die kluge Stellung, welche die Kurfürstin Sophie, von Leibnitz und ergebenen englischen Freunden berathen, bei dieser schwierigen Situation einnahm, indem sie die Sicherung ihrer Rechte nicht ausschließlich in die Hände einer der herrschenden politischen Partheien der Whigs oder Torys legte, sondern klüglich nur von einer hannoverschen Parthei der Gesetzlichkeit redete, in welcher Mitglieder von beiden obigen Partheien sich fanden; – indem sie ferner den Fortbestand der protestantischen Religion in England und Fernhaltung der „poperey“ als an ihre Person und an eine protestantische Succession geknüpft darstellte; – alles das hatte doch endlich den Erfolg, daß nach dem Tode der Kurfürstin Sophie am 14. Juni und dem der Königin Anna am 12. August 1714 der Besitzergreifung des englischen Thrones von Seiten Georgs als Erben seiner Mutter, keine erhebliche Schwierigkeiten entgegen standen. Der hannoversche Gesandte v. Bothmer in London ordnete, ohne Widerstand zu finden, alles an, was für die Thronerhebung seines Herrn nöthig war und vorher klüglich bedacht und actenmäßig niedergelegt war. Schon seit 1706 nämlich war eine versiegelte Urkunde in England deponirt, mit der Aufschrift: „gleich nach dem Tode der Königin Anna zu erbrechen[WS 1]“, in welcher 7 provisorische Regenten, nebst einer Anzahl Lord Oberrichter, ernannt waren, welche sofort für die Kurfürstin Sophie in ihrem Namen Besitz [640] von der Regierung ergreifen sollten. Indem v. Bothmer ferner von den vorgefundenen geheimen Papieren einen großen Theil ungelesen verbrannte, und dadurch eine Menge von Notabilitäten einer unangenehmen Compromittirung entzog, gewann er solche zugleich für den neuen König. Der bisherige Minister Bolingbroke, im vollen Gefühl seiner Strafbarkeit, entfloh nach Frankreich, um einer wegen Hochverrath gegen ihn angestellten Untersuchung zu entgehen. Denn die Beweise, daß er die Königin Anna beständig getrieben, die Succession-Act umzustoßen und ihren Bruder Jakob III. zum Thronerben zu erklären, lagen zu klar vor. So konnte G., geleitet von einer Flotte von 22 Kriegsschiffen, am 1. Oct. in London einziehen, und am 31. ds. Mts. die Krone der vereinigten Königreiche Großbrittannien und Irland empfangen. Sofort nahm er in seiner Umgebung die umfassendsten Veränderungen vor. Die Grafen Nottingham und Townshend wurden nach Verabschiedung des alten Ministeriums die neuen Minister. Der alte aus 84 Personen bestehende geheime Rath ward durch einen neuen von 40 Mitgliedern ersetzt. Später traten dann die Namen Stanhope und Walpole als Rathgeber für die englische Politik in den Vordergrund. Aber der Prätendent Jakob III. wollte nach dem Tode seiner Schwester nicht sofort alle Hoffnungen auf den englischen Thron aufgeben, die in ihm von allen Seiten geweckt und von Frankreich besonders begünstigt wurden. Eine bedeutende Parthei in Schottland und England trat offen mit den Waffen in der Hand für ihn auf. Jedoch der Herzog von Argyle zerstreute die Aufrührer in der blutigen Schlacht bei Dumblein den 24. Nov. 1715. Dieser Unfall hinderte jedoch Jakob III. nicht, selbst am 22. Dec. in Schottland zu erscheinen. Er schloß sich einem vom Grafen Marr gesammelten Heere an und ließ sich zum Könige von Großbrittannien proclamiren. Aber nur zu bald überzeugte er sich von der Hoffnungslosigkeit seiner Lage und kehrte nach Frankreich zurück. Von nun an war Georgs ruhige Herrschaft im Innern gesichert und er durfte noch einige folgende Verschwörungen zu Gunsten der Stuarts in England leicht und blutig unterdrücken. Für seine hannoverschen Staaten hatte G. ein Regierungs-Reglement vom 29. August 1714 zurückgelassen. Ein geheimer Rath sollte vier verschiedene Fächer der Geschäfte, Publica, Cameralia, Juridica und Consistorialia selbständig erledigen und nur die specielle Erledigung der Militaria behielt sich der König vor. Der geheime Rath berief die Landstände und unterhandelte mit ihnen über die nöthigen Steuern und Zuschüsse. Alles ward still und ruhig erledigt; das Land war zufrieden; es ging wenig Geld nach England und selbst die Einkünfte der kurfürstlichen Domainen wurden zum Vortheil des Landes verwandt. Das kleine Hannover, nunmehr durch Personalunion mit einer europäischen Großmacht vereinigt, mußte natürlich, wie es bei solchem Verhältniß nichts anderes sein konnte, im allgemeinen der Politik Englands folgen. Ein wichtiges Ereigniß für das Land war die Erwerbung der Herzogthümer Bremen und Verden, welche, seit dem westfälischen Frieden Schweden zuständig, im nordischen Kriege von Dänemark erobert waren. Letzteres mochte dieser Eroberung kaum recht trauen und trat sie daher in der Kopenhagener Convention vom 26. Juni 1715 für 695,773 Thaler an Hannover ab. Zwar protestirte Schweden dagegen, entsagte jedoch im Stockholmer Frieden vom 20. Nov. 1719 gegen eine Entschädigung von 1,185,476 Thaler allen weiteren Ansprüchen. Auch ward in demselben Jahre das Amt Wildeshausen durch Kauf erworben. Verschiedene Bündnisse mit nordischen Staaten im folgenden Jahre befestigten jene Erwerbungen noch mehr. Verwickelter drohten die politischen Verhältnisse im J. 1724 zu werden. Es ward verrathen, daß der Kaiser von Oesterreich mit dem Könige von Spanien ein heimliches Bündniß geschlossen habe, in welchem letzterem versprochen war, ihm wieder zum Besitze von Gibraltar und Minorka, [641] die von den Engländern erobert waren, zu verhelfen. Dem suchte G. durch Verbindungen mit Holland und Frankreich entgegen zu wirken, während Oesterreich Rußland, Portugal, Sardinien und verschiedene deutsche Staaten zu Verbündeten hatte. Am 3. Sept. 1725 schloß G. mit Preußen den Vertrag von Herrenhausen, der diesen Staat für die bevorstehenden Ereignisse mit England verband. Aus dieser allseitigen Partheinahme geht hervor, daß der Krieg, wenn er zum Ausbruch gekommen wäre, ein europäischer hätte werden müssen. Auch Hannover mußte rüsten und noch ein besonderer Vertrag verband Hessen zur Aufstellung von 12000 Mann, die zur Deckung Hannovers verwandt werden sollten. Allein es kam nicht zum Kriege; der Cardinal Fleury vermittelte den Frieden, dessen Präliminarien gegen Ende des J. 1726 zu Paris eröffnet wurden. Den vollen Abschluß erlebte G. nicht mehr. Er starb während eines Besuchs seiner deutschen Länder auf der Reise in der Nähe von Osnabrück am 22. Juni 1727. G. hat sich niemals in das englische Wesen einleben können, ja nicht einmal der Landessprache ward er vollkommen mächtig. Obwol er schon in seiner Jugend sich in drei Sprachen fertig ausdrücken konnte, mußte er sich mit seinen englischen Ministern oft in schlechtem Lateinisch verständigen. Vor allem waren dem an deutschen unnahbaren Absolutismus gewohnten Fürsten seine Abhängigkeit vom Parlamente und die sich über ihn rücksichtslos äußernde Presse zuwider. Er nannte sich oft einen vom unabhängigen Fürsten zum königlichen Bettler Degradirten. Von Charakter war er verschlossen, wenig mittheilsam, ja schroff. Seine Cousine, die Herzogin Elisabeth Charlotte von Orleans, nennt ihn „froid“, spricht auch einmal von seinem „wunderlichen Hirnkasten“! Gegen seinen Sohn war er abstoßend, ja sogar so feindselig gesinnt, daß er öfter die Absicht hatte, ihn zu verleugnen und von der Succession auszuschließen. Seine liebste Erholung waren Reisen nach Hannover, die er auch in den Jahren 1716, 1719, 1724 und 1727 ausführte. Uebrigens gewann er durch treue Erledigung seiner Regierungsgeschäfte auch die Achtung der Besseren in England. Anders war es mit den Verhältnissen seines Privatlebens. Die schmählichste Maitressenwirthschaft, schon begonnen als er noch Kurprinz war, ward während seines ganzen Lebens fortgesetzt, zum Theil mit Personen, die ihm schon dem Blute nach näher standen. Sein unglückliches eheliches Verhältniß und sein Verfahren gegen seine Gemahlin Sophie Dorothea, welche als verstoßene Gefangene wegen eines angeblich strafbaren Verhältnisses mit dem Grafen Königsmark bis zu ihrem Tode 1726 im Schlosse Ahlden ihre Tage zubringen mußte, hat eine ganze Litteratur hervorgerufen, in welcher Anklage und Vertheidigung, bisher bei schwankendem Endurtheil, abwechseln (in den Hauptwerken angeführt und besprochen bei Havemann, Hannov. Geschichte III. 451 ff.). Vor allem hat die Romantik dies ganze Verhältniß, über welchem stets ein geheimnißvoller noch nicht aufgehobener Schleier lag, ausgemalt und entstellt. Die einfache historische Wahrheit, der Grund, auf dem die Phantasie ihre Gebilde baute, ist folgender: Die spätere Kurfürstin Sophie war zuerst mit dem Herzog Georg Wilhelm von Celle verlobt und diesem aus Neigung und von ganzem Herzen zugethan. Schroff ward sie von diesem wegen geheimer nicht sehr ehrender Ursachen seinem Bruder Ernst August abgetreten und überwiesen. Als ihr unvergessener ehemaliger Geliebter später andere Herzensverhältnisse anknüpfte, warf sie auf die Frau desselben, mehr noch auf die Frucht der Liebe Beider, jene unglückliche Prinzessin Sophie Dorothea, den tödtlichsten Haß. Trotz deren Legitimation durch spätere Ehe und kaiserliche Verfügung, sah Sophie in ihr stets nur das aus niederem Stande stammende, mit der levis notae macula behaftete uneheliche Kind; und da sie von ihrer Mutter ganz und gar das übertriebenste Gefühl des Stolzes [642] auf die Exclusivität des königlichen Blutes geerbt hatte, so sah sie die von den Vätern vermittelte Heirath als eine Mißheirath mit einer des fürstlichen Ranges Unwürdigen an. Ihre vertraute Nichte, jene genannte Herzogin von Orleans, spricht in ihrer Correspondenz ganz im Geiste ihrer Tante, von dieser Heirath als wie von einer „Schande der Familie“. Der Kurprinz, von Kindesbeinen an ganz in solchen Ansichten der Mutter aufgelebt und davon erfüllt, sah sich bei der ihm gebotenen Heirath stets als das leidende Opfer einer politischen Combination an. Mit persönlichem Widerwillens trat er in die Ehe ein, und von Anfang an gab er diesem durch die brutalsten Excesse gegen seine Gemahlin Raum. Nachdem sie zwei Kinder geboren, hatte sie ihre Schuldigkeit gethan. Schon 1691 bei Gelegenheit der Moltke’schen Verschwörung suchte man sie aus der Familie auszustoßen; damals schlug es fehl. Besser gelang es 1694, indem man jenes Verhältniß mit dem Grafen Königsmark vorschob. Denn man muß wol bedenken: die Trennung der Ehe erfolgte nicht wegen einer der Prinzessin erwiesenen Schuld, im Gegentheil, keine Kunst der Untersuchung, keine Drohung gegen die zugezogenen Zeugen konnten den geringsten Beweis einer solchen erbringen; sondern nur auf den Grund der malitiosa desertio, indem sich die Prinzessin standhaft weigerte, nach dem Vorangegangenen weiter mit ihrem Gemahl zu leben, ward die Ehe getrennt. Hätte der Kurfürst Ernst August länger gelebt, wäre er namentlich nicht durch beständige Krankheit seit 1694 körperlich und geistig gänzlich ruinirt gewesen, vielleicht wäre manches anders geworden; seitdem aber alle Macht und aller Einfluß in die Hände Sophie’s und ihres Sohnes gelangten, war für die Unglückliche nichts mehr zu hoffen. Die in Lund verwahrte angebliche Correspondenz zwischen der Kurprinzessin und Königsmark, ist mehr wie wahrscheinlich, später gemacht, um dem Andringen der Familie Königsmark mit solchen angeblichen Beweisen der Schuld eines der Ihrigen den Mund zu stopfen. Andere Documente gab es in Wahrheit nicht.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 638. Z. 2 v. u.: Ueber Sophie Dorothea Prinzeß von Ahlden vgl. A. F. H. Schaumann: Sophie Dorothea Prinzessin von Ahlden und Kurfürstin Sophie von Hannover. Aus archivalischen Quellen. Hannover 1879. [Bd. 9, S. 796]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: ererbrechen